Prozesskostenfinanzierung

Sie möchten eine Forderung ohne Belastung ihrer finanziellen Liquidität prozessual durchsetzen aber die Gerichtskosten oder das Prozessrisiko sind Ihnen zu hoch?
Ist ein Prozess unvermeidbar, muss gerade bei hohen Streitwerten sichergestellt sein, dass die gerichtliche Auseinandersetzung für den Mandanten nicht aufgrund finanzieller Abwägungen undurchführbar ist.

Hier bietet sich die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung durch einen gewerblichen Prozessfinanzierer an. Voraussetzung ist i.d.R. eine Forderung mit einem Streitwert von 100.000 EUR oder mehr. Die kompetente Beratung bei Fragen hinsichtlich einer möglichen Fremdfinanzierung des Prozesses gehört zu unserer anwaltlichen Dienstleistung. Oft kann die Prozessfinanzierung durch einen gewerblichen Prozessfinanzierer eine risikomindernde Option sein, den eigenen aussichtsreichen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Als Ihr Anwalt bin ich auch in dieser Frage der richtige Ansprechpartner.

Ihre Vorteile als Privatperson

  • Sie investieren Ihr Vermögen nicht in den Gerichtsprozess und tragen daher keinerlei Kostenrisiko.
  • Sie schützen sich vor unerwartet hohen Kosten bei einem Prozessverlust.
  • Ihr Handlungsspielraum ist nicht aufgrund des Risikos hoher Prozesskosten eingeschränkt.
  • Sie stärken Ihre Position mit einem gewerblichen Prozessfinanzierer als einem finanzkräftigen Partner  — auch für Vergleichsverhandlungen.

Ihre Vorteile als Unternehmer

  • Sie binden Ihre Liquidität nicht an den Prozess, sondern können es in Ihr Unternehmen investieren.
  • Sie entlasten den Cashflow, zumal die Dauer von Gerichtsprozessen nicht absehbar ist.
  • Sie schonen Ihre Bilanz, da Sie sich Rückstellungen für etwaige Prozesskosten ersparen.
  • Sie schützen sich vor hohen Kosten bei einem Prozessverlust.

Wir halten Ihnen den Rücken frei, während Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihr Geschäft.

Ihre Vorteile im Vergleich zur staatlichen Prozesskostenhilfe

  • Es gibt keine Gebührendeckelung auf einen Streitwert von 30.000 EURO.
  • Sie müssen kein mühevolles Vorverfahren mit Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Situation führen.
  • Sie können mit voller finanzieller Unterstützung selbstbewusst die Klage führen.
  • Es besteht keinerlei finanzielles Risiko, denn auch die Kosten des Gegners werden im Falle des Prozessverlustes übernommen (nicht so bei der Prozesskostenhilfe).
  • Die vom Staat gewährte Prozesskostenhilfe droht Ihnen nicht zukünftig als Forderung vom Staat, wenn es Ihnen wirtschaftlich wieder besser geht.