7. Geschwindigkeit

Thema Regelsatz
in Euro
 Punkte Fahrverbot
Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit Pkw               
Innerhalb geschlossener Ortschaften      
bis 10 km/h 30,-    
bis 15 km/h 50,-    
bis 20 km/h 70,-    
bis 25 km/h 115,- 1  
bis 30 km/h 180,- 1 1 Monat*
bis 40 km/h 260,- 2 1 Monat
bis 50 km/h 400,- 2 1 Monat
bis 60 km/h 560,- 2 2 Monate
bis 70 km/h 700,- 2 3 Monate
über 70 km/h 800,- 2 3 Monate
Außerhalb geschlossener Ortschaften      
bis 10 km/h 20,-    
bis 15 km/h 40,-    
bis 20 km/h 60,-    
bis 25 km/h 100,- 1  
bis 30 km/h 150,- 1 1 Monat*
bis 40 km/h 200,- 1 1 Monat*
bis 50 km/h 320,- 2 1 Monat
bis 60 km/h 480,- 2 1 Monat
bis 70 km/h 600,- 2 2 Monate
über 70 km/h 700,- 2 3 Monate
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) 75,- 1  
Nicht angepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen und bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen 100,- 1  
mit Gefährdung 120,- 1  
mit Sachbeschädigung 145,- 1  
Nicht angemessenes Tempo in anderen Fällen 35,-    
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten      
mit Behinderung 15,-    
mit Gefährdung 60,- 1  
mit Sachbeschädigung 75,- 1  
Kinder, Hilfsbedürftige oder Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand 80,- 1  
Behinderung des reibungslosen Verkehrsflusses ohne triftigen Grund      
zu langsam fahren 20,-    
Bremsen mit Gefährdung 20,-    
Bremsen mit Sachbeschädigung 30,-    

Ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausgerichtet/durchgeführt, als Kraftfahrzeugführer daran teilgenommen oder als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (Straftat nach StGB)

[+] Entziehung der Fahrerlaubnis, Geldstrafe oder Freihheitsstrafe, ggf. Einzug der Fahrzeuge

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Bus oder Straßenbahn an Haltestelle      
nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren 15,-    
mit Behinderung 60,- 1  
mit Gefährdung 70,- 1  


*Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)).